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Editorial

Pflanzenjäger

Gelten für Gartenenthusiasten andere moralische und rechtliche Grundsätze als in anderen Lebensbereichen? Diese knifflige Frage stellte sich mancher Leserin und manchem Leser in der vergangenen Ausgabe der „Gartenpraxis“ und natürlich auch uns in der Redaktion beim Bearbeiten des Beitrags „Nachgefragt“.
Veröffentlicht am
Martin Staffler
Ist es übergriffig, wenn ein Pflanzensammler – wenn auch mit guten Absichten – die Vorschriften anderer Länder missachtet und Pflanzen aus dem Land schmuggelt? In solchen Fällen tausche ich gedanklich die Rollen und merke schnell, ob ich mich richtig verhalte. Wenn ich etwa im Rahmen einer Offenen Gartenpforte meinen privaten Garten öffne, gilt das Hausrecht und ich wünsche alle Pflanzen anschließend unbeschadet an ihrem Platz vorzufinden. Manfred Walder geht dies sicher ebenso. Im vorliegenden Fall verhält es sich ähnlich. Das Gastgeberland hat ein Anrecht auf „seine“ Pflanzen und das, was damit geschieht. In manchen Ländern stehen harte Strafen auf solche Handlungen – bis hin zu Gefängnis – und zudem aus Artenschutzgründen...
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