Robinie
(K)ein Abschied vom Baum des Jahres 2020
In der Schweiz eifrig verfolgt, in Deutschland "Baum des Jahres 2020": Keine "Baumwahl" hat die Gemüter so entzweit, wie die der geliebten und gehassten Robinie. Dabei war es eine richtige, weil zeitgemäße Entscheidung.
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Die nicht mehr gültige Version des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bescheinigte der Robinie, sich in den Grenzen der BRD ohne menschliches Zutun ausgebreitet zu haben und damit "heimisch geworden" zu sein. Das neue Bundesnaturschutzgesetz verzichtet auf den (politischen) Begriff des "Heimischen". Aber: Weil in den betreffenden Gebieten seit mehr als einhundert Jahren "vorkommend", hat die Robinie auch hier Heimatrecht (§ 40 [1] BNatSchG) und genießt Artenschutz (§ 37 [1] /1. BNatSchG). Dieser Schutz erlischt dort, wo von ihr eine Gefährdung von Ökosystemen ausgeht (§ 40 [1] BNatSchG).
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