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Naturschutz

Köln stoppt nachtaktive Robotermäher

Mit einer Allgemeinverfügung will die Stadt Köln die heimische Tierwelt vor Rasenrobotern schützen und erlässt mit Wirkung vom 1. Oktober ein Nachtfahrverbot für autonome Mähgeräte. Das Verbot erstreckt sich jeweils auf den Zeitraum 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang.

von Red erschienen am 04.10.2024
Igel im Garten © Tjards Wendebourg, Redaktion DEGA GALABAU
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Mähroboter können insbesondere bei Igeln gravierende bis tödliche Schnittverletzungen verursachen und stellen daher eine große Gefahrenquelle für sie dar. Auch Kröten, Blindschleichen oder andere nachtaktive Tiere sind durch die Geräte gefährdet.

Igel zählen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. In den letzten Jahrzehnten wurde eine stetige Bestandsabnahme der einst häufigen Art beobachtet. 2024 hat die Deutsche Wildtierstiftung den Igel zum Wildtier des Jahres gewählt, um auf das Problem aufmerksam zu machen. Um den Rückgang der Igelbestände zu stoppen, sind Schutzmaßnahmen unerlässlich.

Köln ist die erste Großstadt, die ein Nachtfahrverbot erlässt. Auch Tierschützer hatten zuletzt wieder gefordert, den Betrieb von Mährobotern deutlich zu beschränken. In einigen kleineren Gemeinden in Deutschland, etwa Borkheide und Nuthetal in Brandenburg bestehen bereits Nachtfahrverbote. Profis ist zu raten, Kunden auf die Gefahr hinzuweisen und ihnen vom Nachtbetrieb abzuraten.

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