Birkensamen aus dem Nachbargarten - kein Grund zur Baumfällung
Oft streiten Nachbarn über zu hohe Bäumen an der Grundstücksgrenze - vor allem, wenn viel Pollenflug, Herausfallen der Samen und Früchte, Herabfallen der leeren Zapfen sowie die Blätter im Herbst stören. Der Nachbarschaftsstreit um drei 18 m hohe Birken hat nun sogar den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt - mit folgendem Urteil.
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Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. September 2019 entschieden, dass ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn in aller Regel nicht die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen ausgehenden natürlichen Immissionen (Pollenflug, Herausfallen der Samen und Früchte, Herabfallen der leeren Zapfen sowie der Blätter und Birkenreiser) auf sein Grundstück verlangen kann, wenn die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind. Über alle Hintergründe informiert ausführlich der BGH.
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