Pelargonsäure und Essig gegen Unkräuter, Moose und Algen
Das mechanische Entfernen von Löwenzahn, Gänseblümchen oder Franzosenkraut kostet viel Zeit im öffentlichen Grün sowie im Privatgarten. Pelargonsäure und auch Essig sind Wirkstoffe natürlichen Ursprungs und helfen bei der Unkrautbekämpfung.
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gartenfoto.eu/Martin Staffler
Pelargonsäure - eine biologische Alternative
Der schnellwirkende biologisch abbaubare und nicht bienengefährliche Unkrautvernichter hat sich im Garten- und Landschaftsbau sowie im Privatgarten schon seit Jahren gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Moose und Algen bewährt. Denn das Kontaktherbizid wirkt bereits bei niedrigen Außentemperaturen zwischen 10° bis 25°C und bekämpft alle grünen Unkräuter effektiv vom Frühjahr bis in den späten Herbst.
Im Spritzverfahren ausgebracht, wirkt es nur auf direkt getroffene Pflanzenteile. Die ein- und mehrjährigen Unkräuter wie Löwenzahn oder Brennnessel mit einer idealen Wuchshöhe von 5 bis 10 cm sollten möglichst trocken sein, um den Wirkstoff nicht zu verdünnen, und intensiv benetzt werden. Einmal aufgesprüht, beginnt die Wirkung sofort. Schon nach wenigen Stunden welken die Pflanzen, nach einem Tag sind die Blätter verdorrt. Auch Problemunkräuter wie Giersch oder Ackerschachtelhalm werden davon erfasst, allerdings sollte die Behandlung nach vier bis sechs Wochen wiederholt werden.
Da die Pelargonsäure lediglich die Wachsschicht (Kutikula) der Blätter durchdringt, gibt es keine Wirkung auf die Rinde von Gehölzen. Hier sind die Zellen zu stabil, der Wirkstoff kann nicht in die Pflanze eindringen. Das macht die Anwendung von Finalsan unter Ziersträuchern sehr praktisch, da nicht befürchtet werden muss, das Gehölz unbeabsichtigt zu schädigen. Der Kontakt mit Blättern von Kulturpflanzen ist jedoch zu vermeiden.
Die hoch wirksame Pelargonsäure ist als aktive Substanz beispielsweise in Finalsan AF UnkrautFrei Plus von Neudorff enthalten (in der Sprühflasche oder als Konzentrat). Für die Profi-Anwendung gibt es FinalsanPlus im 10- und 20-Liter-Kanister von Progema. Als zweiter Wirkstoff ist ein Wachstumsregulator enthalten, der einen erneuten Austrieb wochenlang verzögert.
Eingeschränkte Zulassung: Nicht auf befestigten Flächen erlaubt!
Im Haus- und Kleingarten, aber auch bei der professionellen Anwendung ist die Ausbringung von Pelargonsäure auf befestigten Wegen und Plätzen nicht zugelassen. Die Unkrautregulierung kann auf diesen Flächen mit thermischen Verfahren (Abflammgeräte) oder mechanischen Methoden (Fugenkratzer oder Geräte mit rotierenden Stahlbürsten) durchgeführt werden. Auf unbefestigten Gartenwegen oder -plätzen (mit Steinen oder Platten, die direkt auf die gewachsene Erde gelegt wurden) darf Pelargonsäure (Finalsan) angewendet werden. Diese Flächen haben keinen Ablauf in die Kanalisation oder ins Grundwasser.
Für die Reinigung und Entfernung von Grünbelägen, Moos und Algen auf befestigten Wegen, Terrassen und Mauerwerk gibt es Finalsan AF Wege- und FugenRein als anwendungsfertiges Sprühmittel in der 1-Liter-Flasche, ebenfalls von Neudorff.
Grundstoff Essig: Genehmigt auf befestigten Flächen
Essig ist zur Beikrautregulierung in entsprechender Verdünnung zugelassen auch auf Flächen wie Gehwegen, Einfahrten, Plätzen und Terrassen. Anwendungsfertige Produkte bieten die Firmen Neudorff ( BioKraft Grundstoff Essig 1 Liter), Compo (Bio Grundstoff Essig), Solabiol (Grundstoff Acetum), SUBSTRAL Naturen (Grundstoff Acetum).
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