Sonderpreis der DGG „Schönster Privatgarten“ 2014
Bei der Preisverleihung zum Bundeswettbewerb am 4. September 2014 auf der fünften hessischen Landesgartenschau in Gießen verlieh der Präsident der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V., Karl Zwermann, den Sonderpreis „Schönster Privatgarten“ an Dr. Hans Dorn.
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Der schönste Privatgarten liegt in diesem Jahr in Elm (Schlüchtern). Landschaftsplaner Dr. Hans Dorn verwirklichte einen einzigartigen Garten, welcher bedeutende europäische Gartenstile vermittelt.
Der Dorn‘ sche Garten präsentiert sich in großen Bereichen mit weiten Rasenflächen und einem oval gestalteten und eingefassten Gartenteich im Stile der englischen Landschaftsgärten. Bewusst inszenierte Sichtachsen stellen Verbindungen zwischen den einzelnen Gartenräumen her und bieten dem Betrachter optische Anreize.
Besondere Elemente innerhalb dieses Gartenraumes sind ein Pavillon sowie ein streng rechteckiges Wasserbecken. Des Weiteren sind in der Gesamtanlage Gartenteile im Charakter des Jugendstilgartens des frühen 20. Jahrhunderts und nach Vorbild von Muthesius angelegt. Es dominiert eine gerade Linienführung und die Anwendung des rechten Winkels. Die Pflanzflächen selbst sind durch streng formale Heckenpflanzungen gegliedert. Auch Kunstwerke, wie beispielsweise drei in weiß gehaltene Skulpturen, zieren die Pflanzbeete.
Der Garten besticht als konsequent gestaltetes Gartenkunstwerk mit klarer Ausrichtung und landschaftsgärtnerisch außergewöhnlich hoher Qualität. Er entstand in den 1950er Jahren und hat eine Größe von 4.000 Quadratmetern.
Im Rahmen des Bundeswettbewerbs Entente Florale zeichnet die Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V. seit 2001 jährlich den schönsten Privatgarten mit einem Sonderpreis aus. Die Stadt Schlüchtern (Hessen) war 2014 eine von 7 teilnehmenden Städten im Wettbewerb.
Allerdings wird ab 2015 kein neuer Wettbewerb vom ZVG ausgeschrieben. Das Präsidium des Zentralverbandes Gartenbau e. V. (ZVG) hat am 16. Juli 2014 einstimmig beschlossen, den bundesweiten Städtewettbewerb Entente Florale „Gemeinsam aufblühen“ in seiner jetzigen Form und Struktur nach Abschluss des Wettbewerbs 2014 nicht weiter als Träger zu unterstützen. Der bereits für 2015 ausgeschriebene Wettbewerb wird damit ausgesetzt.
Weitere Infos: http://www.entente-florale.de
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