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BUND-Test

Sind viele Zierpflanzen stark mit Pflanzenschutzmitteln belastet?

Viele Zierpflanzen sind stark pestizidbelastet. Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer Pflanzentest, den die Partnerorganisationen Global 2000 aus Österreich und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) anlässlich des Weltbienentags am 20. Mai 2022 veröffentlichten. Fast alle der 44 Proben waren belastet, im Schnitt mit 7,7 unterschiedlichen Wirkstoffen. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) bemängelt die geringe Zahl der Pflanzen, die für die Studie untersucht wurden.

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Hoch bienengiftige Substanzen waren auf etwa 40 Prozent der Proben zu finden, während knapp jede fünfte Pflanze gleich mit mehreren dieser Pflanzenschutzmittel belastet war. Insgesamt wurden im Rahmen der Untersuchungen 64 verschiedene Pflanzenschutzmittel nachgewiesen, darunter elf, die als hoch giftig für Bienen eingestuft werden.

"Der Zierpflanzenanbau hat katastrophale Auswirkungen auf Bienen und andere Insekten", sagt BUND-Pestizidexpertin Corinna Hölzel. "Verbraucherinnen und Verbraucher wollen Bienen retten und das Insektensterben stoppen. Sie kaufen Blühpflanzen, die vom Handel als bienenfreundlich angepriesen werden. Pflanzen wie Sonnenblumen, Lavendel oder Hyazinthen können jedoch Rückstände bienengefährlicher Pestizide enthalten. Bienen nehmen diese schädlichen Insektengifte über Nektar und Pollen auf. So wird die gewünschte Bienenrettung zur Giftfalle."

Auf fast 40 Prozent der in diesem Jahr getesteten Pflanzen befanden sich Pflanzenschutzmittel, die zum Zeitpunkt der Probenahme keine EU-Zulassung mehr besaßen. „Skandalös ist die Tatsache, dass europäische Herstellerfirmen Pestizide in Länder des globalen Südens verkaufen, die aufgrund ihrer Gefahr für Mensch und Umwelt in Europa nicht mehr zugelassen sind. Sie werden dort zum Beispiel im Zierpflanzenbau eingesetzt, gefährden Arbeiterinnen und Arbeiter und belasten die Umwelt. Der Giftkreislauf schließt sich, wenn EU-Mitgliedstaaten Zierpflanzen importieren, die solche Pestizide ohne EU-Zulassung enthalten“, sagt Hölzel.

Um das Insektensterben, insbesondere das Bienensterben, zu stoppen und Arbeiterinnen und Arbeiter auf Blumenplantagen weltweit zu schützen, fordert der BUND von der Bundesregierung ein Exportverbot von Pflanzenschutzmitteln, die keine Zulassung in der EU haben. Weiterhin müsse der Pestizideinsatz zügig deutlich reduziert werden, für Mensch und Umwelt besonders gefährliche Pflanzenschutzmittel müssten auf EU-Ebene verboten werden.

Für VerbraucherInnen sei die beste Empfehlung, Bio-Pflanzen zu kaufen oder Zierpflanzen, die vollständig in der Region gezogen werden.

Die Testergebnisse der Studie des BUND finden Sie hier: www.bund.net/zierpflanzentest_2022.

ZVG bezweifelt Datengrundlage

Der Zentralverband Gartenbau sieht die Aussagekraft der Studie kritisch. Wie im vergangenen Jahr beziehe sich die Veröffentlichung von BUND und Global 200 auf die Untersuchungen von wenigen, diesmal gerade einmal 44 Pflanzen in Österreich und Deutschland. Das sei keineswegs repräsentativ. Trotz allem ist der unrechtmäßige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, bei allen bekannten Problemen mit der Bekämpfung von Schadorganismen, das war er aussagt: nämlich unrechtmäßig, unterstreicht der ZVG.

Auf der dünnen Faktenlage aber plakativ zu verkünden, dass bienenfreundliche Pflanzen eine Giftfalle sind, werde dem wirklichen Bemühen der Branche um einen integrierten Pflanzenschutz nicht gerecht, so der ZVG. Leider fehlten wichtige Daten, um die Studie richtig einordnen zu können. So würden, obwohl ein transparenteres und ausgeweitetes Pflanzenpasssystem eingefordert wird, die Informationen zur Herkunft, die aus dem Pflanzenpass hervorgehen, nicht veröffentlicht. So sei beispielsweise unklar, ob die untersuchten Pflanzen in Deutschland produziert wurden.

Bei der Bewertung der Gefährdung weiche Global 2000 in vielen Punkten von der gültigen Zulassungspraxis in der EU und in Deutschland ab. Diese sei aber die Basis, an der sich die Betriebe orientieren müssten.

Aufbrauchfristen die für Mittel, deren Zulassung nicht verlängert wurde, noch gültig sind, würden in der Studie nicht berücksichtigt. Die Bewertung werde damit massiv verschlechtert. Die zur Zulassung in der EU gültige Klassifizierung der Bienengefährdung, von B1 bis B4,  werde in der Studie nicht berücksichtigt. Auch dadurch komme es aus Sicht des ZVG zu einer unfairen Darstellung selbst da, wo sich die Betriebe an gültiges Recht halten.

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