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Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung

Sechs neue ADR-Rosen ausgezeichnet

Dieses Jahr wurden sechs neue Rosensorten mit dem ADR-Siegel ausgezeichnet. Nach den neuen Regelungen seit 2018 gilt das ADR-Zeichen nur noch 15 Jahre und muss dann durch eine Nachprüfung bestätigt werden. Die Ergebnisse der ersten Nachprüfung liegen nun vor – wobei sich die älteste ADR-Rosensorte wieder bewährt hat.

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 ADR-Rose 2021:  FRIENDLY Purple 
ADR-Rose 2021:  FRIENDLY Purple  Susanne Haslage
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Die Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung (ADR) testet jedes Jahr rund 40 neue Rosensorten für die Verwendung im öffentlichen und privaten Grün an bis zu zwölf Standorten in Deutschland. Anbau und Pflege der Rosen in den Prüfgärten orientieren sich an der guten gärtnerischen Praxis, wobei während der dreijährigen Prüfung keine Fungizide eingesetzt werden dürfen. Die Bewertung erfolgt durch unabhängige Experten. Nur Sorten, die genau definierte Mindeststandards erfüllen, werden ausgezeichnet. Höchste Bedeutung hat dabei die Widerstandsfähigkeit gegenüber Blattkrankheiten.

Krankheitserreger wie Mehltau, Rost und Sternrußtau können sich jedo­ch über die Jahre verändern und aggressi­vere und virulentere Rassen ausbilden. Je nach genetischem Hintergrund können dann manchmal auch stärkere Symptome an der einen oder anderen älteren ADR-Rose beobachtet werden. Um den hohen Qualitätsstandard zu erhalten, wurde daher 2018 vom BdB-Arbeitskreis ADR beschlossen, das Gütezeichen nur noch für die Dauer von 15 Jahren zu verleihen. Nach Ablauf dieser Zeit dürfen die Sorten das Logo entweder nicht mehr trage­n oder sie können vom Züchter zu einer dreijährigen Wiederholungsprüfung angemeldet werden. Wird diese erfolgreich bestanden, gilt das ADR-Gütezeichen für weitere 15 Jahre.

Beim diesjährigen Arbeitskreistreffen erhielten sechs neue Rosensorten die begehrte Auszeichnung. Zudem konnten 13 Sorten in der Wiederholungsprüfung überzeugen.

ADR-Rosen 2021

  • ‘Für Elise‘ (Kordes Rosen, Beetrose)
  • FRIENDLY Purple und FRIENDLY Sweet (Meilland, Kleinstrauchrosen)
  • SEE YOU in pink (Kordes Rosen, Persica-Hybride)
  • Sternenhimmel (Kordes Rosen, Zwergrose)
  • Xenia (Kordes Rosen, Beetrose)

Ergebnisse der ersten Wiederholungsprüfung 2021

Mit der Einführung des neuen Regelwerks konnten einmalig alle Sorten zur Wiederholungsprüfung angemeldet werden, die vor 2004 mit dem ADR-Gütezeichen prämiert wurden. Dass das Alter einer Sorte dabei kein Hindernis sein muss, beweist die derzeit älteste ADR-Rose Heidetraum, die ursprünglich 1990 ausgezeichnet wurde und nun erneut bestehen konnte. Insgesamt überzeugten 13 der 25 Sorten im Wettbewerb die Prüfer auch unter den aktuel­len Infektions- und Klimabedingungen. Sie bestechen weiterhin durch ihre Reichblütigkeit, Leuchtkraft und ausgezeichnete Blattgesundheit bis in den späten Herbst.

Folgende Sorten (Züchter und Jahr der ursprünglichen Auszeichnung in Klammern) haben die dreijährige Prüfung erneut erfolgreich bestanden: Heidetraum (Noack, 1990), Apfelblüte (Noack, 1991), Schneeflocke (Noack, 1992), Schöne Dortmunderin (Noack, 1992), Ravenna (Noack, 1999), Neon (Kordes, 1999), Bad Birnbach (Kordes, 2000), Medeo (Kordes, 2001), Diamant (Kordes, 2002), Fortuna (Kordes, 2002), Rotilia (Kordes, 2002), Innonencia (Kordes, 2003) und Sonnenröschen (Kordes, 2003).

Weniger ist manchmal mehr

Seit den 1945 wurden über 1.600 Rosensorten geprüft. Nicht alle der bis dato 426 ausgezeichneten Sorten entsprechen jedoch den heutigen Ansprüchen an eine ADR-Rose oder sind noch auf dem Markt verfügbar. Über die Jahre wurden daher viele Sorten gestrichen oder freiwillig zurückgezogen. Die Begrenzung der Laufzeit des ADR-Gütezeichens auf 15 Jahre sorgt nun zusätzlich für ein übersichtliches Sortiment, das die Auswahl von pflegeleichten, gesunden Rosensorten für den umwelt- und ressourcenschonenden Anbau erleichtert. Eine vollständige Liste und Informationen zu den aktuell 183 ADR-Rosen gibt es ab Mitte November auf der ADR-Homepage (www.adr-rose.de). Die Homepage wurde vollständig überarbeitet und wird in den folgenden Monaten mit Hintergrundinformationen zur ADR und Hinweisen zur Rosenkult­ur allgemein ergänzt.

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