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Erste EU-Verbotsliste zu invasiven Arten

Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2016 eine erste EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten angenommen. Sie umfasst 37 Tier- und Pflanzenarten. Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) kritisiert das Vorgehen und den Beschluss der Kommission. Bisher fehle ein Rechtsakt, welcher einheitliche Kriterien zur Einstufung einer Art als invasiv auf EU-Ebene definiert, dennoch ist eine erste Liste nun in Kraft.

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Bisher sind nur wenige gartenbauliche Kulturen betroffen, dennoch ist eine Erweiterung der Liste denkbar. Nicht ausgeschlossen ist, dass zukünftig weitere Arten aus dem gartenbaulichen Sortiment gelistet werden. Derzeit ist unter anderem Acer negundo (Eschen-Ahorn) in der Diskussion. Sobald eine Art in die Liste aufgenommen wird, darf diese weder gehandelt bzw. verkauft noch produziert werden.

Siegfried Dann, Vorsitzender des ZVG-Umweltausschusses, zeigte sich besorgt: „Wie auch im Pflanzenschutz gilt bei invasiven Arten: Wissenschaftliche Kriterien und Bewertungen müssen Grundlage für Entscheidungen auf EU-Ebene sein. Für die nun angenommene Liste gibt es bisher keine einheitlichen, europäischen Bewertungskriterien. Auch das Prinzip der Prävention, welches die EU-Verordnung zu invasiven Arten vorschreibt, wird mit dieser Liste unterlaufen. Es sind Arten gelistet, die in der Union bereits weit verbreitet sind. Dieses Vorgehen der EU-Kommission entzieht sich meinem Verständnis.“

Zu den gelisteten Arten, die auch in Gärten verwendet werden, gehören unter anderen Lysichiton americanus (Amerikanische Scheinkalla) und Eichhornia crassipes (Wasserhyazinthe).

Der ZVG fordert, dass ein delegierter Rechtsakt mit einheitlichen Kriterien zur Bewertung als unionsweite invasive Art vorgelegt wird, bevor weitere Arten gelistet werden.

Unter neobiota.bfn.de/unionsliste.html finden Sie die vollständige EU-Verbotsliste.

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