JOURNAL
Schutz der genetischen Vielfalt verhindert artenreiche Renaturierungen
Artenvielfalt zu fördern, gilt als Kernaufgabe für erfolgreichen Naturschutz. Behindert die strikte Umsetzung des Naturschutzgesetzes hierbei? Das klingt paradox, aber es besteht tatsächlich ein innerfachlicher Konflikt: Um die genetische Vielfalt zu erhalten, darf Wildpflanzensaatgut zur Wiederherstellung von Lebensräumen nur aus regionalen Ursprungsgebieten stammen.
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Das hat in der Praxis zur Folge, dass selbst bei Naturschutzmaßnahmen viele Pflanzenarten nicht angesät werden dürfen. Um eine Trendwende in der Biodiversitätskrise zu bewirken, bedarf es in großem Maße einer Aufwertung und Renaturierung von Lebensräumen und Ökosystemen. § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes legt fest, dass bei Einsaaten und Pflanzungen seit März 2020 nur solche Pflanzen in der freien Natur ausgebracht werden dürfen, die ihren genetischen Ursprung im betreffenden Gebiet haben.
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