Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Bußgeldkatalog

Artenschutz für Schnecken und Muscheln beachten

Zwar sind die meisten Schneckenarten ein Feind des Gärtners, aber nicht wenige dieser Weichtiere einschließlich einiger Muschelarten sind geschützt. Werden diese Tiere unsachgemäß bekämpft, kann es nach dem aktuellen Bußgeldkatalog hohe Geldstrafen geben.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Weinbergschnecken stehen unter Naturschutz.
Weinbergschnecken stehen unter Naturschutz. gartenfoto.eu/Martin Staffler
Artikel teilen:

So zahlreich die Arten sind, so vielfältig sind auch die Ideen, wie unbeliebte Mitbewohner aus dem Garten wieder vertrieben werden können. Insbesondere Schnecken sind oftmals ein Dorn im Auge eines Gärtners, da sie mitunter einen großen Hunger an den Tag legen und die Ernte für sich vereinnahmen. Allerdings sollten Gärtner bei der Bekämpfung Vorsicht walten lassen. Nicht alles, was sich als wirkungsvoll herausstellt, ist auch erlaubt. 

Das Stichwort hier lautet Artenschutz. Denn nicht wenige Weichtiere, zu denen auch Schnecken und Muscheln gehören, sind geschützt. Einige Arten gelten sogar als streng oder besonders geschützt. Hier sollte das Vorgehen gut überlegt sein, sonst kann es teuer werden. Außerdem: Nicht jede Schnecke ist ein Feind des Gärtners. So leben Weinbergschnecken überwiegend von totem Pflanzenmaterial. Die große Weinbergschnecke – sie steht übrigens unter Naturschutz – hilft dem Gärtner sogar, denn sie frisst auch die Eigelege der Nacktschnecken auf.

Besonders geschützte Arten: Was ist erlaubt?

Doch bei welchen Tieren müssen Gartenbesitzer genauer hinschauen, bevor sie tätig werden dürfen? In Deutschland gehören unter anderem folgenden Tiere zu den besonders oder streng geschützten:

  • Weinbergschnecke (Helix pomatia)
  • Nordische Purpurschnecke
  • Gemeine Teichmuschel
  • Flußperlmuschel
  • Abgeplattete Teichmuschel

Zunächst ist es immer ratsam, Gift nur als allerletztes Mittel einzusetzen, auch wenn die Nutzung erlaubt ist. Denn die Giftstoffe setzen sich auf den Pflanzen, Früchten und im Boden ab. Es ist relativ schwer einzuschätzen, wie viel davon dann beim Verzehr oder durch Berührungen in den menschlichen Körper gelangt. Zudem können Gifte bzw. Pestizide auch eine Gefahr für andere Tiere (z.B. Igel, Spitzmäuse oder Vögel) sowie Haustiere darstellen. Daher ist der Einsatz von Schneckenkorn oder ähnlichen Mitteln eher nicht empfehlenswert.

Darüber hinaus ist die Nutzung von Mitteln mit dem Wirkstoff  "Methiocarb" in Deutschland ohnehin untersagt. Im Schneckenkorn wird oft der genehmigte Wirkstoff Eisen-III-Phosphat verwendet. Die Bekämpfung von Weinbergschnecken durch Gifte ist zudem durch Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz verboten.

Alternative Methoden gegen Schnecken

Doch welche Alternativen gibt es? Hier können zum Beispiel spezielle Schneckenzäune oder Netze eine Option darstellen. Oder Gärtner lassen natürliche Feinde der Weichtiere, wie Blindschleichen, im Garten walten. Auch die Ausrichtung des Gartens kann eine wichtige Rolle spielen. Schnecken fühlen sich in feuchten Umgebungen wohl und bevorzugen diese. Ein trockener Garten zieht weniger ungeliebte Besucher dieser Art an.

Folgende Tipps können bei Schnecken im Garten ebenfalls hilfreich sein:

  • Schnecken sind nachtaktiv und werden vom Gießen abends angezogen, daher eher morgens gießen.
  • Hohlräume im Boden, beim Umgraben vermeiden, diese dienen als Aufenthaltsort.
  • Verstecke für Schnecken schaffen (Bretter, Steine), diese z. B. Vögeln und anderen natürlichen Feinden zugänglich machen.
  • Streifen von Sägemehl, Gesteinsmehl oder ähnlich strukturiertem Sand um die Beete legen.
  • Wassergräben um Beete anlegen.
  • In der Abenddämmerung die Tiere aufsammeln, wenn sie zu auf der Suche nach saftigem Grün sind.

Geschützte Muscheln

Haben Sie einen Garten mit Wasserzugang, sollten Sie im Wasser ansässige Muscheln nicht entfernen. Auch nicht, wenn diese nicht geschützt sind. Muscheln gehören in der Regel zum Ökosystem dazu und sollten nur in Absprache mit den örtlichen Behörden oder einem Naturschutzbund umgesiedelt werden. 

Da einige Schnecken als Delikatesse gelten oder Muscheln mit besonders kunstvollen oder farbenfrohen Gehäusen bei Sammlern beliebt sind, kommen einige Gärtner auf die Idee, die Tiere zu fangen und abzugeben bzw. zu verkaufen. Das ist jedoch keine gute Idee und kann ebenfalls zu recht hohen Bußgeldern führen.

Geschützte Arten verletzen oder töten: Welche Sanktionen drohen?

Die Bußgelder fallen je nach Bundesland unterschiedlich hoch aus. Gehen Gartenbesitzer mit Gift oder anderen radikalen Mitteln gegen geschützte Arten vor, kann das durchaus ein Bußgeld von bis zu 65.000 Euro nach sich ziehen. Das gilt bereits schon, wenn sie die Tiere einfach nur fangen oder unerlaubterweise umsiedeln.

Weitere Informationen zu möglichen Sanktionen mit einem Überblick zu den Summen in den Bundesländern erhalten Sie im Ratgeber zum Thema unter bussgeldkatalog.org

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren