Bußgelder für illegale Entsorgung von Grünabfall und Erdaushub
Besitzer von einem eigenen Garten oder Grundstück müssen oft Grünabfälle oder Erdaushub entsorgen. Oft landen dabei Laub, Holz, Erde oder Grünschnitt illegal in der freien Natur. Welche Bußgelder dafür anfallen, listet der aktuelle Bußgeldkatalog auf.
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Grünabfall nicht in Feld, Wald und Wiese entsorgen
Die Gemeinden und Kommunen haben jährlich hohe Ausgaben, um sogenannte wilde Deponien über die Abfallentsorgung entfernen zu lassen. Das illegale Ablagern von Grünabfall oder Erdaushub beispielsweise ist besonders bedenklich für die Natur, da Schadstoffe in den Abfällen vorhanden sein können, die die Umwelt belasten. Zudem ist es möglich, dass diese giftigen Stoffe in das Grundwasser sickern und Gewässer verschmutzen. Wer illegal Gartenabfälle entsorgen möchte, gefährdet den Wald und alle darin lebenden Tiere und Pflanzen. Die Entsorgung auf Freiflächen kann nicht nur eine Geruchsbelästigung für Anwohner verursachen. Wilde Müllablagerung reduziert zusätzlich die Erholungsfunktion mancher Gebiete.
Aus diesem Grund nennt der aktuelle Umwelt-Bußgeldkatalog teilweise hohe Strafen für das illegale Entsorgen von Erdaushub und Gartenabfällen. Diese sind jedoch je nach Bundesland unterschiedlich.
Doch wie können Gartenabfälle, Erdaushub etc. fachgerecht entsorgen können. Ein Großteil der deutschen Bevölkerung schmeißt Erde oder Gartenabfälle in den Hausmüll. Bei diesem Verfahren können Entsorgungsunternehmen jedoch keine fachgerechte Verwertung garantieren, weshalb natürliche Ressourcen verlorengehen. Besonders Erdaushub richtig zu entsorgen ist wichtig, da ein großer Teil hiervon wiederverwendet werden kann. Tipps zur korrekten Entsorgung finden Sie ebenfalls unter www.bussgeldkatalog.org/umwelt-gartenabfaelle/
Das ist unter anderem nicht erlaubt:
- Den Erdaushub beim Nachbar zu entsorgen, ist gesetzeswidrig. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück leer steht oder bebaut wird. Es ist ebenfalls irrelevant, ob die Fläche der Stadt, Gemeinde oder einer Privatperson gehört. In jedem Fall dürfen Sie Ihren Erdaushub nicht so entsorgen.
- Flüssigkeiten jeglicher Art dürfen sich nicht im Erdaushub befinden, den Sie entsorgen möchten. Also Säuren, Öle, Fette, Lacke etc. sowie Bauschutt muss getrennt entsorgt werden. Sollte sich jedoch noch anderer Abfall im Erdaushub befinden, müssen die entsprechenden Unternehmen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten verlangen.
- Wer Grünschnitt entsorgen möchte, darf diesen nicht mit Plastik, Glas oder anderen Materialien mischen.
- Als Altholz bezeichnen Entsorger Material, welches bereits gebraucht wurde. In Deutschland regelt die Altholzverordnung, wie Verbraucher Altholz entsorgen können. In der Regel geschieht dies über den Sperrmüll. Hier können Sie jegliche Arten von behandeltem und gebrauchtem Holz entsorgen. Jedenfalls gehört Altholz nicht in die Biotonne.
- Rasenschnitt im Wald zu entsorgen, ist auch verboten. Das frisch geschnittene Gras hat einen hohen Wasseranteil und schimmelt schnell. Dabei entwickeln sich fiese Gerüche. Diese entstehen auch bei der illegalen Pferdemistentsorgung. Hierfür können Sie bei regionalen Landwirten oder dem Wertstoffhof anfragen.
- Gartenabfälle dürfen meist nicht im eigenen Garten verbrannt werden. Die Wertstoffhöfe haben bestimmte Anlagen, um die Bioabfälle richtig zu verwerten. Meist werden die Gartenabfälle verbrannt. Daraus entsteht Energie, die weitergenutzt wird. Dies ist im eigenen Garten nicht möglich. Zudem entstehen durch das Verbrennen von Gartenabfällen giftige Dämpfe, die bei modernen Anlagen durch spezielle Filtersysteme nicht in die Umwelt gelangen. Vielerorts ist es unter anderem aufgrund der Waldbrandgefahr untersagt, Gartenabfälle mit einem Feuer zu beseitigen. In städtischen Gebieten entsteht zudem Rauchbelästigung.
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