Anwendung von Essig, Salz und Co. zur Unkrautbekämpfung verboten
Wenn das Unkraut wächst, dann nehmen das Jäten von Hand und der Einsatz der Hacke viel Zeit in Anspruch. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsenweist darauf hin, dass Unkrautvernichter nur auf gärtnerisch genutzten Flächen im Hausgarten erlaubt sind – bei Verstößen drohen Bußgelder.
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Der Griff zur Pflanzenschutzspritze und die Anwendung eines Unkrautvernichters ist verlockend in einer Jahreszeit, in der die auch die unerwünschte Vegetation sprießt.
Unkrautvernichter dürfen allerdings nur auf gärtnerisch genutzten Flächen im Hausgarten angewendet werden: Darauf macht das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen aufmerksam. Die Anwendung auf Nichtkulturlandflächen wie zum Beispiel Wegen, Bürgersteigen, Garagenzufahrten, Terrassen, Straßen, Parkplätzen und Hofflächen ist generell verboten.
Dieses Verbot gilt nicht nur für Pflanzenschutzmittel, die zur Unkrautvernichtung zugelassen sind, sondern auch für Essig, Salz oder für Grünbelagsentferner oder Steinreiniger, die als Biozide im Handel frei erhältlich sind. Die Anwendung auf solchen Flächen stellt einen Verstoß gegen pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Erlaubt sind nur alternative Methoden
Es gilt also: Finger weg von Mitteln zur chemischen Unkrautvernichtung auf allen Nichtkulturlandflächen – egal ob mit Pflanzenschutzmitteln, Steinreinigern, Salz oder Essig.
Es bleiben nur alternative Methoden wie mechanisches Entfernen, Heißwasser-Hochdruckreiniger oder Abflammen (Vorsicht: Brandgefahr bei trockenem Wetter!), mit denen man die Flächen sauber halten kann – auch wenn dies aufwendiger ist.
Informationen erhalten Sie beim Pflanzenschutzamt der LWK unter den Telefonnummern 0511 4005-2428 oder -2178.
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