Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken
79 Bieter haben im Ausschreibungsverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken Angebote abgegeben. Der Anbau in Deutschland soll zur Versorgung schwer kranker Patienten beitragen.
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Das im Auftrag der „Cannabisagentur“ des BfArM angebaute Cannabis dient ausschließlich medizinischen Zwecken und wird in Form von Blüten oder Zubereitungen als Arzneimittel in Apotheken abgegeben werden. Bei Anbau und Inverkehrbringen dieses Cannabis müssen alle arznei- und betäubungsmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Es wird nur solches Cannabis verwendet werden, das entsprechend der Vorgaben der „Guten Praxis für die Sammlung und den Anbau von Arzneipflanzen“ (Good Agricultural and Collection Practice, GACP) angebaut wurde und die Vorgaben der relevanten Monografien und Leitlinien erfüllt.
Der Anbau erfolgt nicht im BfArM oder durch das BfArM selbst, sondern durch Unternehmen, die im Ausschreibungsverfahren den Zuschlag erhalten haben und von der Cannabisagentur beauftragt werden. Die Ernte wird nicht in das BfArM transportiert, nicht dort gelagert und auch nicht direkt von dort aus weiterverteilt.
Die Cannabisagentur wird das in Deutschland angebaute medizinische Cannabis nach den völkerrechtlichen Vorgaben des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 ankaufen, in Besitz nehmen und einen Herstellerabgabepreis des BfArM festlegen, um solches Cannabis etwa an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler oder Apotheken zu verkaufen und in diesem Rahmen auch die Auslieferung an Apotheken zur Versorgung der Patienten im Blick halten. Dabei darf das BfArM keine Gewinne oder Überschüsse erzielen.
Import von Cannabis
Solange noch keine Ernte in Deutschland stattfinden kann, erfolgt die Versorgung über Importe. Das BfArM erteilt die für das Importgeschehen bei Vorliegen der Voraussetzungen erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen, hat jedoch - im Unterschied zum geplanten Anbau – hierbei keine zentrale Steuerungsfunktion. Das BfArM geht davon aus, dass voraussichtlich ab 2020 Cannabis aus dem Anbau in Deutschland zur Verfügung stehen wird.
Der Import von medizinischem Cannabis nach Deutschland wird auch über diesen Zeitpunkt hinaus rechtlich grundsätzlich möglich sein. Generell kann medizinisches Cannabis in rechtlicher Hinsicht aus Ländern importiert werden, die den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle nach Maßgabe der völkerrechtlichen Vorgaben des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 durchführen und das medizinische Cannabis in gesicherter Arzneimittelqualität anbieten.
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