Aufruf an Grundstückseigentümer zu Baumkontrollen
Das Orkantief Friederike hat am 18. Januar 2018 besonders die Mitte Deutschlands mit voller Wucht getroffen. In Gärten und Grünanlagen vieler Städte und Gemeinden sowie entlang von Straßen hat der Sturm großen Schaden angerichtet, vor allem an Bäumen. Neben der Beseitigung der Sturmschäden gilt es jetzt insbesondere die Verkehrssicherheit der Bäume zu kontrollieren. Der Präsident des Bundesverbands GaLaBau (BGL) Lutze von Wurmb mahnt, dass „so schnell wie möglich Bäume auf Schäden überprüft werden.“
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Der BGL weist private, gewerbliche und öffentliche Grundstücksbesitzer auf ihre Verkehrssicherheitspflicht bei Bäumen hin und empfiehlt diese umgehend auf Sturmschäden kontrollieren zu lassen. So müssen angebrochene Äste, die beim nächsten stärkeren Wind herabfallen könnten, so schnell wie möglich entfernt werden. Baumwunden, die Stürme oder Schnee verursacht haben, gilt es fachgerecht zu behandeln, um eine Schwächung des Baumes zu vermeiden. Denn jede Wunde am Baum stellt eine Angriffsfläche für das Eindringen von Schaderregern dar.
Für die Verkehrssicherheit von Bäumen sind die Grundstücksbesitzer gesetzlich verpflichtet. Ihre Aufgabe ist es sicherzustellen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Straßen- oder Parkbäume müssen periodisch visuell kontrolliert werden. Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich nach Alter und Zustand der Bäume und auch nach der Menge an Publikumsverkehr. Bei Anzeichen von Gefahr muss eine eingehende und detaillierte Untersuchung durch Fachleute erfolgen.
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