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EU-Liste invasiver Arten

Rotlaubige Pennisetum-Sorten sind nicht invasiv

Die gärtnerisch wichtige Sorte Pennisetum setaceum ‘Rubrum‘ steht seit der Aufnahme der Art auf die EU-Liste invasiver Arten unter Verkaufsverbot. Nach Aussage von dem amerikanischen Gräserexperte Dr. Joseph Wipff gegenüber dem Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG gehören aber Pennisetum setaceum ‘Rubrum‘ und andere rotlaubige Sorten zu der eigenständigen Art Pennisetum advena und dürfen damit nicht als invasiv eingestuft werden.

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Martin Staffler
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Dr. Wipff stellte fest, dass es sich bei den rotlaubigen Gräsern Pennisetum advena Wipff & Veldkamp, Pennisetum macrostachys Brongn. und Pennisetum setaceum (Forssk.) Chiov um eigenständige Arten innerhalb der Familie Pennisetum handelt. Der ZVG hatte sich mit dieser Aussage an die EU-Kommission gewandt und schnelle Klärung gefordert. Als eigenständige Art darf Pennisetum advena, nach Auffassung des ZVG, deshalb nicht als invasiv eingestuft werden. Das Wissenschaftliche Forum hatte die Entscheidung dazu auf der Sitzung am 9. November 2017 vertagt.

Nun liegt eine weitere Bestätigung zur Einordnung der Sorte ‘Rubrum‘ vor. In den Niederlanden wurden DNA-Analysen an der Wildart Pennisetum setaceum und an den Sorten ‘Rubrum‘, ‘Summer Samba’, ‘Sky Rocket’, ‘Fireworks’ und ‘Cherry Sparkler’ durchgeführt. Das Ergebnis zeigt eindeutig, dass sowohl die Sorte ‘Rubrum‘ als auch die anderen Sorten nicht zur Art Pennisetum setaceum sondern zu der Art Pennisetum advena gehören. Pennisetum advena ist in der EU nicht als invasive Art gelistet und daher nicht von den Verboten der Verordnung über invasive Arten betroffen.

Am 5. Dezember 2017 wird in Brüssel der Verwaltungsausschuss über Invasive Arten tagen. ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer fordert hierzu: „Pennisetum ist eine gärtnerisch wichtige Kultur. Diese eindeutige Sachlage gilt es zu würdigen. Die EU muss eine klare Entscheidung zu Pennisetum advena treffen. Nur so können Planung und Produktion der Jungpflanzenbetriebe endlich fortgesetzt werden.“

 

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