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Wie viele Pilze darf man sammeln?

Pilze sammeln zum Eigenbedarf ist erlaubt – für mehr bedarf es einer Genehmigung. Werden Pilze in großen Mengen im Wald gesammelt und verkaut, drohen als Strafe hohe Bußgelder. Auch geschützte Pilzarten dürfen nicht gesammelt werden. Auf gar keinen Fall erlaubt ist das Sammeln von Pilzen in Naturschutzgebieten. Die Einschränkung gilt im Übrigen auch für ein im eigenen Eigentum befindliches Waldgrundstück.

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Das Sammeln für den eigenen Bedarf bedeutet nicht, wahllos Pilze in großer Menge sammeln zu dürfen. Wer mehr Pilze als für den Eigenbedarf ernten will, braucht eine besondere Genehmigung gegen Zahlung einer Gebühr. Das gilt für übermäßiges Pilzsammeln mit oder ohne Gewinnabsicht. Rechtliche Probleme drohen also auch jenen, die Pilze als Geschenk für Freunde sammeln. Schließlich geht es vorrangig um den Schutz der beeinträchtigten Pilzflora. Zuständige Behörde für die Erteilung eines solchen Pilzsammelscheins ist in den meisten Bundesländern die untere Naturschutzbehörde. Die befindet sich in der Regel beim Landratsamt. Ohne Sammelschein droht sonst ein Bußgeld.

Die Kenntnis von Pilzen ist vor allem auch notwendig, da laut Bundesartenschutzverordnung für einige in ihrem Anhang aufgelistete Pilzarten ein Sammelverbot gilt. Von diesem macht die Verordnung wiederum für folgende Pilze eine Ausnahme, insofern sie das Sammeln in geringen Mengen für den eigenen Bedarf erlaubt: Steinpilz, Schweinsohr, Birkenpilz, Rotkappe, Morchel, Brätling und Pfifferling. Andere Pilze wie Kaiserling oder Trüffel dürfen hingegen gar nicht gesammelt werden.

Welche Strafen drohen?

In letzter Zeit hört man immer wieder von organisierten Gruppen, die Wälder regelrecht abgrasen und nichts mehr stehen lassen. Die zig Kilo an Pilzen, die sie dabei aus den Wäldern schleppen, verkaufen sie gewinnbringend weiter. Ein zum Eigenbedarf erlaubtes Sammeln ist das natürlich nicht mehr. Wer beim gewerbsmäßigen Pilzesammeln in solch großem Stil erwischt wird, dem droht ein Bußgeld in vierstelliger Höhe. Im Übrigen dürfen zu viel gesammelte Pilze eingezogen werden.

Die Rechtssituation für das Pilzesammeln kann man ausführlich hier nachlesen: www.anwalt.de

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