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Bußgeld beim Gärtnern

Geschützte Insekten dürfen nicht bekämpft werden

Insekten im Garten sind ein wichtiger Teil des Ökosystems und ein Garten ist Lebensraum für die unterschiedlichsten Arten. Doch manche Insekten sind im Garten nicht gern gesehen. Wenn es sich aber um geschützte Arten handelt, kann deren illegale Bekämpfung teuer werden.

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Der Schwalbenschwanz ist eine geschützte Art und darf nicht bekämpft werden - auch nicht seine Raupen.
Der Schwalbenschwanz ist eine geschützte Art und darf nicht bekämpft werden - auch nicht seine Raupen. gartenfoto.eu/Martin Staffler
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Finden Insekten ausreichend Nahrung und Rückzugsmöglichkeiten, kann ein Gartenbereich das Paradies für sie darstellen und sie erfreuen den Gärtner mit ihrer Anwesenheit. Das bedeutet natürlich auch, dass sich Insekten ansiedeln, die bei einigen dann nicht mehr so gern gesehen sind. Diese Gäste dann wieder loszuwerden, kann Betroffene durchaus vor einige Schwierigkeiten stellen. Denn bestimmte Insekten gelten als besonders geschützt und dürfen nicht so einfach bekämpft werden. Es lohnt sich also immer, genau hinzuschauen. Bußgelder von bis zu 50.000 Euro sind keine Kleinigkeit.

Die Bedeutung von Insekten für das gesamte Ökosystem sollte dabei auch nicht außer Acht gelassen werden. Sie übernehmen nicht nur wichtige Aufgaben wie das Bestäuben oder die Umwandlung von Aas zur Humusbildung, sondern stellen die Nahrungsgrundlage für eine Vielzahl von anderen Tierarten dar. Sind zu viele Insekten gefährdet, hat das durchaus auch ernstzunehmende Auswirkungen auf das Ökosystem.

Bundesartenschutzverordnung Anlage 1 und Rote Listen

Um eine weitere Gefährdung oder gar das Aussterben bestimmter Arten zu verhindern bzw. zu verlangsamen, wurde mit der Bundesartenschutzverordnung eine gesetzliche Grundlage für den Schutz dieser geschaffen. In der Anlage 1 zur Verordnung ist definiert, welche Arten unter Schutz gestellt sind.

Darüber hinaus stellen rote Listen eine Grundlage dar, um über gefährdete Arten zu informieren. Laut Bundesamt für Naturschutz dienen rote Listen dazu, „die Öffentlichkeit über die Gefährdungssituation der Arten und Biotope aufzuklären“. In diesen finden sich dann detaillierte Informationen zu den Insektenarten in den einzelnen Bundesländern sowie deren Lebensraum und auf welche Weise diese gefährdet sind.

Tipp: Weiterführende Informationen zum Bundesnaturschutz und den Bußgeldern der einzelnen Bundesländer kann man auf Bußgeldkatalog.org nachlesen.

Die Listen werden üblicherweise von den Naturschutzverwaltungen des Bundes bzw. der Bundesländer erstellt und fortwährend aktualisiert bzw. neu erarbeitet. Einen gesetzlichen Charakter haben sie jedoch nicht.

Gefährdete Insekten in Deutschland: Welche Tiere stehen auf der roten Liste?

Die Vielfalt an Insektenarten macht es mitunter schwierig, einen Überblick zu erhalten, welche Tiere nun gefährdet bzw. schützenswert sind. Grob umrissen gehören in Deutschland zu den geschützten Arten neben Bienen, Hornissen und einigen Wespenarten auch eine Vielzahl an Schmetterlingen und Libellen. Verschiedene Heuschreckenarten und Käfer gelten ebenfalls als geschützt. Sind die Tiere auch noch Aussterben bedroht, gelten sie als „stark gefährdet“ und werden streng geschützt.

Unter anderem stehen folgende Insekten in Deutschland unter Schutz:

Besonders geschützt: alle heimischen Bienen- und Hummelarten, Schwalbenschwanz, Gottesanbeterin, Goldkäfer, Europäischer Laternenträger, Feldgrille, Sumpfgrille

Streng geschützt: Zwerglibelle, Heideschrecke, Eichenbunt-Käfer, Gelbseggen-Spornzikade, Braunfleckige Beißschrecke, Buntbäuchiger Grashüpfer

Für geschützte Tiere gelten bezüglich des Umgangs mit diesen besondere Regelungen. Sobald eine Art entsprechend kategorisiert wird oder auf einer roten Liste erscheint, ist es verboten, diese zu fangen oder zu töten. Neben Insektiziden oder Hormonfallen sind dann auch der Einsatz von elektrischen Geräten zum Fangen oder „künstliche Lichtquellen“ zum Anlocken von Insekten streng untersagt (§ 4 der Bundesartenschutzverordnung).

Hilfe für gefährdete Insekten: Was ist im Garten möglich?

Gärtner können durchaus einiges dafür tun, ihren Garten insektenfreundlich zu gestalten. So raten Naturschutzorganisationen grundsätzlich vom Einsatz von Pestiziden ab, da diese auch andere Tiere gefährden sowie den Boden und Pflanzen belasten können. Darüber hinaus, können folgende Maßnahmen sinnvoll und hilfreich sein:

  • Blüher über das Jahr verteilen
  • Hecken und Wildblumen wachsen lassen
  • Vielfalt an Pflanzen beibehalten oder Garten entsprechend gestalten, gezielte Auswahl von Pflanzen (z. B. keine mehrfach gefüllten Blüten usw.)
  • Wasser- und Nahrungsquellen im Garten aufstellen bzw. vorhandene dort belassen
  • Totholz sowie abgeblühte Stauden im Garten belassen (sofern sie kein Risiko darstellen)
  • Insektenhotels aufstellen, Steinhaufen und Steinmauern
  • Naturbelassene Rasenflächen (sporadisches Mähen)
  • Vermeintliches Unkraut stehen lassen
  • Obstnetze vermeiden
  • Boden möglichst nur auflockern, aber nicht umgraben
  • so wenig wie möglich an Fläche versiegeln
  • Fachkundige Hilfe suchen, wenn sich Hornissen- oder Wespennester an ungünstigen Orten befinden
  • Laub auf den Beeten liegen lassen
  • Komposthaufen anlegen
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